Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
IPAS Achorner OG, A-6330 Kufstein

 

Soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB’s. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung der AGB’s durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und unserer Signatur.

1. Angebote (Offerte), Schutz von Plänen und Unterlagen, Datenverarbeitung
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran mindestens 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches, bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Unsere Vertragspartner stimmen zu, dass deren Daten, sofern nicht anders vereinbart, automationsgestützt ohne Einschränkung weiterverarbeitet werden dürfen.

2. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen
Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Wenn keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, sind unsere Forderungen gegen Übergabe der Ware zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

3. Transport, Gefahrtragung, Sonderanfertigungen
Unsere Verkaufspreise beinhalten, falls nicht anders angegeben, nicht die Kosten für die Zustellung. Befindet sich der Vertragspartner (Kunde) in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Kosten für eine Lagerung/Zwischenlagerung in Rechnung zu stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten; unsere Forderung in der vollen Höhe der Auftragssumme bleibt davon unberührt. Bei Sonderanfertigungen (= personalisierte Produkte aufgrund Einzelanfertigung, kunden-spezifischer Masse oder kunden-spezifischer Anforderungen und dergleichen) erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht und auch das Rückgaberecht ist ausgeschlossen. Die Begründung liegt darin, dass derartige Produkte nicht mehr oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass wieder verkauft werden könnten.

4. Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, A-6330 Kufstein.

5. Pönale (Vertragsstrafe), Einseitige Leistungsänderungen, Stornogebühr
Für den Fall des Lieferverzugs an uns wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 0,5 % der Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zusätzlich zu ersetzen. Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferfristüberschreitungen. Wir als Käufer haben das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reugeldes) von 10 % des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gewährleistung, Garantie, Zurückbehaltungsverbote
Die Ware ist nach Belieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Tag nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, auf Grund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung. Unsere Geschäftspartner sind nicht berechtigt, einen Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.

7. Schadenersatz, Produkthaftung
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls ein Jahr nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Rechts- und Gerichtsvereinbarung
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden je nach unserer Wahl entweder von dem am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständigen Gerichts ausschliesslich örtlich entschieden, oder nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäss diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Die Anzahlt der Schiedsrichter beträgt zwei; es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden; die in den Verfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.

9. Vereinbarung Kundenschutz, Lieferungen in neutraler Ausführung
Für alle Geschäftsfälle wird mit der Ausführung eines Auftrages, welcher die Klausel „Kundenschutz gilt als vereinbart“ beinhaltet, der Inhalt dieser Vereinbarung ausnahmslos in der angeführten Weise akzeptiert.
Ausführung und Lieferung der Ware, Dienstleistungen und Auskünfte, sowie alle ausgefertigten Formulare in Bezug auf die betreffenden Aufträge haben in unserem Namen und Papieren zu erfolgen. Ein Aufscheinen des Auftragnehmers auf den Verpackungen, auf Produkten oder auf den Frachtpapieren/Lieferscheinen darf nicht erfolgen.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden unseren Kunden für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem letzten Auftrag für denselbigen, mit keinem Artikel der im Auftrag behandelten und zugehörigen Produktübergruppe zu bedienen oder diese anzubieten. Mögliche Unklarheiten in Bezug auf die Produktübergruppe sind vorausgehend in jedem Fall mit uns abzuklären.
Bei Bruch dieses Kontraktes gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart, die dem dreifachen Wert des prognostizierten Jahresbedarfs (an Artikeln aus dieser Produktübergruppe) unseres Kunden entspricht.

10. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

11. Entsorgungsgebühren
Wenn keine Entsorgungsgebühren verrechnet werden, sind von uns nur die Überverpackungen entpflichtet.